Erdwahlgräber sind die klassische Form der Bestattung. Diese Grabstätten werden für eine Laufzeit von 30 Jahren vergeben. In diesen Grabstellen kann man bis zu zwei Särge beisetzen (einen tief, den anderen ’normal‘) und zusätzlich noch bis zu zwei Urnen bestatten. Wer möchte, kann die Laufzeit der Grabstätte über die 30 Jahre hinaus verlängern: dies ist zwingend Notwendig wenn zb. ein weiterer Sarg oder Urne beigesetzt werden soll um die Mindestruhezeit für Sarg oder Urne zu erfüllen.